|
|
IMPRESSUM
Korrektorat - Lektorat - Übersetzungen
Freia Sebon-Bachmeier
Gambrinusstraße 6
42119 Wuppertal
Tel./Fax: 0202/7583446
office@qualitext-online.de
www.qualitext-online.de
AGB hier als PDF herunterladen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1
Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von „qualitext“.
Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch
die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer
der Geschäftsverbindung.
1.2 Ein Servicevertrag kommt zu
Stande, wenn der zu korrigierende, zu lektorierende oder zu
übersetzende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der
Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat.
1.3 Für den
Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären
Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche
Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im
Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein
übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des
Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung
und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine
Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den
Auftraggeber nachvollziehbar sind.
1.4 Der Auftraggeber ist
sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass
eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr
als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder
Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter
hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das
Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, so dass auch
nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an
Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für
die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6 (6.2 und 6.3)
geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung
ausdrücklich anerkannt.
2
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
2.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür
er den korrigierten/lektorierten Text verwenden will, z. B. ob er
einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur/ein
besonderes Lektorat der Texte von Bedeutung ist (z. B. für
rechtliche Zwecke oder Patentverfahren). Sofern der Auftraggeber die
Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies
dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der
erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso
Sprachvarianten. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils
aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht
korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der
Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht
nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend
machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen
Wünschen ausgeführt.
2.2
Bei der Erteilung von Übersetzungsaufträgen sind vom
Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes,
besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche
hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres
Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten
Speichermedien und Ähnliches) anzugeben.
2.3
Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung
der Übersetzung erforderlich sind, sind qualitext vom
Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben.
Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend
sein, kann qualitext weiteres themenspezifisches Informationsmaterial
beim Auftraggeber anfordern.
2.4
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser
Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
3
Preise
3.1 Die Preise für sämtliche angebotenen
Dienstleistungen bestimmen sich nach den Preislisten des
Auftragnehmers, die unter www.qualitext-online.de einsehbar sind. Sie
behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung
eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte
Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese
auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die
Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60
Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Anschläge inkl.
Leerzeichen und Fußnoten.
3.2
Im Zusammenhang mit Korrektorat und Lektorat gelten alle Preise
ausschließlich für in elektronischer Form, das heißt
mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt in
das Dokument eingegebene und für den Auftraggeber
nachvollziehbare Korrekturen. Verlangt der Auftraggeber die Korrektur
in Papierform, hat er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit
anzugeben und ggf. wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.
Für
Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für das
Korrektorat und Lektorat Zuschläge in Höhe von 0,50 € pro
1.800 Zeichen in Rechnung gestellt.
4 Lieferung
4.1
Hinsichtlich der Frist für Lieferung des
korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum
ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen
Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich
bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der
Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom
Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B.
Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie
die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.2
Eine Übersetzung wird vollständig, gemäß den
grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem
Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem
Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind
informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom
Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke
in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form
übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht
Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält
die Übersetzung in der vereinbarten Form.
4.3
Ergibt sich bei Übersetzungen die Bedeutung eines Wortes bei
Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen
Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des
Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung
erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer
nicht ausgehändigt hat.
4.4
Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter
bedienen.
4.5
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und
können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht
verbindlich zugesichert sind.
4.6
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung
entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer
zugegangen ist.
4.7
Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt
der Auftraggeber.
4.8 Ist nichts anderes vereinbart, so
verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Unterlagen nach Abschluss des
Korrektur-/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine
Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der
Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen
nicht vertragswidrig verwendet werden können.
5
Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren
Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu
benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den
Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits
getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als
höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse,
die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag
vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend
beeinträchtigen.
6
Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1
Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden,
die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für
Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine
unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung
entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber
dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert
und nachgewiesen werden.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig
auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr
finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorats/Lektorats
auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der
Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein
Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier
Seiten nachweisbar ist (eine Seite entspricht 30 Zeilen à 60
Anschläge, also insgesamt 1.800 Anschlägen inkl.
Leerzeichen und Fußnoten). Maßgeblich für die
Berechnung ist dabei immer die gesamte korrigierte Textmenge.
6.3
Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im
Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt
das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich
über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und
Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des
Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach
Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler
im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und
Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (eine Seite entspricht 30
Zeilen à 60 Anschläge, also insgesamt 1.800 Anschlägen
inkl. Leerzeichen und Fußnoten). Maßgeblich für die
Berechnung ist dabei immer die gesamte korrigierte Textmenge.
6.4
Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik)
nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im
Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der
Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt
mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber
versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des
Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler,
ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat
der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung,
Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die
Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge
vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können. Der Auftragnehmer
hat dann eine Nachbesserungsfrist von 5 Tagen.
6.5 Da
stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors
abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge
und bedürfen der abschließenden Überprüfung
durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische
Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
6.6 Ein mangelhaftes
Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und
logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt
mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber
versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein
schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation
hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft
nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert
der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner
Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates
vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die
Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten
Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
6.7 Für
die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher
Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.8 Für
auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht
keinerlei Mängelhaftung.
6.9 Die Zahlenwiedergabe
erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen,
Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung
übernommen.
6.10
Qualitext ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der
Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann qualitext eine
angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die
Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die
Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der
Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die
Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der
Vergütung zu verlangen.
6.11
Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch
fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder
schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind,
besteht nicht.
6.12
Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und
dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der
Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer
für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
6.13
Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail,
Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei
entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie
Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten),
sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
7
Eigentumsvorbehalt
7.1
Angefertigte Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der Vergütung Eigentum von qualitext.
7.2
Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung
mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
8
Urheberrecht
8.1
Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
8.2
Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen
Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von
Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.
9
Schadenersatz
9.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr
als einem Fehler auf vier Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten
bei mehr als zehn Fehlern pro Seite im Ausgangsdokument werden
maximal 25 % vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom
Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser
Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der
Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden
besteht nicht. Alle Schadensersatzansprüche gegen den
Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend
vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
10
Zahlung
10.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber
das Honorar für die Korrektur/das Lektorat nach der
Fertigstellung der Korrektur/des Lektorats. Der Kunde erhält
eine Rechnung auf dem Postweg. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von
vierzehn Tagen nach Erhalt.
10.2 Bei Nichteinhaltung der
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an
den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch die
Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei
Rechtsansprüche.
11
Verschwiegenheitspflicht
11.1 Der Auftragnehmer ist zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der
Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine
100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die
Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und
-nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer
haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des
Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese
aufzubewahren.
12
Gerichtsstand
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand
für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts ist Wuppertal. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.
13
Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde teilt dem
Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf
die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der
E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung)
auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an
office@qualitext-online.de mit.
13.2 Sind oder werden Teile
dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen
nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am
nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung
etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich.
Stand: 29.10.2006
|
|
|