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Korrektorat - Lektorat - Übersetzungen

Freia Sebon-Bachmeier

Gambrinusstraße 6

42119 Wuppertal

Tel./Fax: 0202/7583446

office@qualitext-online.de

www.qualitext-online.de

 

AGB hier als PDF herunterladen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von „qualitext“. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1.2 Ein Servicevertrag kommt zu Stande, wenn der zu korrigierende, zu lektorierende oder zu übersetzende Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat.

1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.

1.4 Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6 (6.2 und 6.3) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der
Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.


2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den korrigierten/lektorierten Text verwenden will, z. B. ob er einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur/ein besonderes Lektorat der Texte von Bedeutung ist (z. B. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren). Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlic
hen Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünsche
n ausgeführt.

 

2.2 Bei der Erteilung von Übersetzungsaufträgen sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben.

 

2.3 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind qualitext vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann qualitext weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.


2.4 Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.


3 Preise

3.1 Die Preise für sämtliche angebotenen Dienstleistungen bestimmen sich nach den Preislisten des Auftragnehmers, die unter www.qualitext-o
nline.de einsehbar sind. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.

3.2 Im Zusammenhang mit Korrektorat und Lektorat gelten alle Preise ausschließlich für in elektronischer Form, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt in das Dokument eingegebene und für den Auftraggeber nachvollziehbare Korrekturen. Verlangt der Auftraggeber die Korrektur in Papierform, hat er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit anzugeben und ggf. wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.

Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber für das Korrektorat und Lektorat Zuschläge in Höhe von 0,50 € pro 1.800 Zeichen in Rechnung gestellt.

4 Lieferung

4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.


4.2 Eine Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.


4.3 Ergibt sich bei Übersetzungen die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.


4.4 Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.


4.5 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.


4.6 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer zugegangen ist.


4.7 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

4.8 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Korrektur-/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehm
er hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5 Höhere Gewalt

5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

6.1 Der Auft
ragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorats/Lektorats auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (eine Seite entspricht 30 Zeilen à 60 Anschläge, also insgesamt 1.800 Anschlägen inkl. Leerzeichen und Fußnoten). Maßgeblich für die Berechnung ist dabei immer die gesamte korrigierte Textmenge.

6.3 Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar ist (eine Seite entspricht 30 Zeilen à 60 Anschläge, also insgesamt 1.800 Anschlägen inkl. Leerzeichen und Fußnoten). Maßgeblich für die Berechnung ist dabei immer die gesamte korrigierte Textmenge.

6.4 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können. Der Auftragnehmer hat dann eine Nachbesserungsfrist von 5 Tagen.

6.5 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

6.6 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.

6.7 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

6.10 Qualitext ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann qualitext eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.


6.11 Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.


6.12 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.


6.13 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.


7 Eigentumsvorbehalt


7.1 Angefertigte Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von qualitext.


7.2 Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.


8 Urheberrecht


8.1 Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.


8.2 Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.


9 Schadenersatz

9.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als einem Fehler auf vier Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro Seite im Ausgangsdokument werden maximal 25 % vom Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

10 Zahlung

10.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur/das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur/des Lektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt.

10.2 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

11 Verschwiegenheitspflicht

11.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.


12 Gerichtsstand

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Wuppertal. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an office@qualitext-online.de mit.

13.2 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Stand: 29.10.2006